Vertragsstrafen-Anpassungsrecht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe
Ein vertraglich vereinbartes Rechtsmittel, das es den Parteien erlaubt, den Betrag einer festgelegten Vertragsstrafe an veränderte Umstände anzupassen (z. B. Kostenentwicklung, Inflation, geänderte Leistungszeitpunkte) innerhalb festgelegter Grenzen und nach einem definierten Verfahren.