Exportkontrolldokumentenfreigabe
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Aussenwirtschaftsrecht/Exportkontrolle/exportkontrolle_node.html
Freigabe bzw. Bestätigung, dass die relevanten Exportkontrolldokumente (z. B. Ausfuhrgenehmigungen, Endverbleibsangaben, Embargolistenprüfungen) geprüft und von der zuständigen Behörde oder Abteilung freigegeben wurden, sodass der Export rechtlich zulässig ist.
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