Steueraufschubkontofreigabe
Quelle: https://www.zoll.de
Freigabe durch die Finanzbehörde eines Steueraufschubkontos, das Gelder oder Guthaben zur Verzögerung von Steuern verwahrt. Die Kontofreigabe bedeutet, dass Mittel freigegeben oder verwendet werden dĂŒrfen, wenn steuerliche Verpflichtungen erfĂŒllt oder bestimmte Voraussetzungen des Steueraufschubs erfĂŒllt sind.