Schadenprozessfreigabe
Quelle: https://www.iso.org
Freigabe oder Genehmigung durch einen Verantwortlichen (z. B. Versicherer, Frachtführer oder Risikoverantwortlicher) zum Start, Fortführung oder Abschluss des Schadenprozesses in der Logistik- bzw. Schadensabwicklung; umfasst typischerweise die Prüfung von Ansprüchen, die Zuweisung von Verantwortlichkeiten und die Autorisierung von Maßnahmen wie Begleichung, Reparatur oder Ersatz.
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