Grenzterminaltransitfreigabe
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/transit_en
Eine Grenzterminaltransitfreigabe bezeichnet die behördliche Freigabe für den grenzüberschreitenden Transit durch einen Grenzterminal, ohne Zollabfertigung am Grenzort, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Dokumente, Sicherheit, Zollverfahren).