Einfuhrsteuerrückerstattung
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/d/duty-drawback.asp
Rückerstattung der beim Import von Waren gezahlten Steuern (z. B. Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll) durch die zuständige Behörde bzw. Zollstelle, üblicherweise unter festgelegten Voraussetzungen und Verfahren.
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