Überlassungsvorbehalt
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt
TL;DR
Der Ueberlassungsvorbehalt ist eine vertragliche Regelung, nach der das Eigentum an einer Ware erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht. Bis zur Erfüllung der Kaufpreiszahlung bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers; der Verkäufer kann bei Nichtzahlung Rechte aus dem Vorbehalt geltend machen und die Herausgabe der Ware verlangen. In der Praxis dient er als Sicherheit für den Verkäufer …
Der Ueberlassungsvorbehalt ist eine vertragliche Regelung, nach der das Eigentum an einer Ware erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht. Bis zur Erfüllung der Kaufpreiszahlung bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers; der Verkäufer kann bei Nichtzahlung Rechte aus dem Vorbehalt geltend machen und die Herausgabe der Ware verlangen. In der Praxis dient er als Sicherheit für den Verkäufer gegen Zahlungsausfall.