Strassengüterverkehrshaftungsbegrenzung
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/CMR_convention
Die Strassengüterverkehrshaftungsbegrenzung bezeichnet das gesetzlich festgelegte Obermaß an Haftung, das Beförderer im Straßengüterverkehr für Verluste oder Beschädigungen an Gütern auf dem Weg zum Bestimmungsort tragen müssen, häufig durch internationale Konventionen (z. B. CMR) begrenzt, mit Ausnahmen bei Verschulden, Vorsatz oder fehlender Sorgfalt.