Im Schadensfall – etwa wenn ein Frachtführer einem Verlader Ersatz leistet, obwohl ein Subunternehmer den Schaden verursacht hat – setzt der Rückgriff ein: Das Recht, die aufgewendeten Kosten von der tatsächlich verantwortlichen Partei zurückzufordern.
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Rueckgriff
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