Rückgriff
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Rueckgriff
Rückgriff ist das Recht, Forderungen, Kosten oder Verluste, die bei einer Transaktion entstanden sind, von einer anderen Partei erstattet zu bekommen. Im Logistik- und Transportkontext bedeutet es häufig den Anspruch eines Beteiligten (z. B. Frachtführer, Spediteur oder Versicherer), die Kosten von einer verantwortlichen Partei geltend zu machen.
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