Den Rückgriffsvorbehalt vereinbaren Parteien in Transport- und Lieferverträgen, um sich das Recht zu sichern, später Schadensersatz oder Kostenerstattung von der tatsächlich verantwortlichen Seite einzufordern.
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Rueckgriffsvorbehalt
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