Ein Fahrer im gewerblichen Strassengüterverkehr hat nach einer Lenkzeit zwingend Ruhe einzulegen – wann und wie lange, schreibt die EU-Verordnung 561/2006 verbindlich vor.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R0561
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