Seit dem 1. Juli 2026 gelten für gewisse Lieferwagen strengere Regeln.
Betroffen sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 2,5 Tonnen, wenn sie im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden. Also zum Beispiel Sprinter, Kastenwagen oder Lieferwagen mit Anhänger, die über die Grenze fahren.
Wichtig ist: Es betrifft nicht jeden Handwerker und nicht jeden Lieferwagen. Die Regel greift dann, wenn die fahrende Person mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Fahren verbringt.
Für reine Inlandtransporte innerhalb der Schweiz ändert sich nichts.
Für Kurier-, Express- und Kleintransportfirmen ist das trotzdem ein wichtiger Einschnitt. Wer regelmässig von der Schweiz nach Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich fährt, muss jetzt genauer hinschauen.
Es geht um Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Nachweise, Fahrerkarten und Kontrollprozesse. Auch die Disposition muss sauberer planen. Einfach noch schnell nach Freiburg, Mailand oder Stuttgart fahren, kann je nach Einsatz nicht mehr gleich locker organisiert werden wie früher.
Die Regel kommt nicht überraschend. Der Bundesrat hatte die Änderung bereits im Dezember 2025 angekündigt. Seit Juli 2026 ist sie nun gültig.
