Mehrwertsteuerpflichtunterbruch
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat_en
Unterbrechung der Mehrwertsteuerpflicht bezeichnet einen zeitweiligen Stillstand oder Aussetzung der Verpflichtung zur Erhebung bzw. Abführung der Mehrwertsteuer durch einen Unternehmer, bedingt durch besondere Umstände (z. B. Export, innergemeinschaftliche Lieferung, Zweit- oder Drittlandstatus, oder temporäre Steuerbefreiungen) gemäß geltendem Steuerrecht.