Sachliche ZustÀndigkeit
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Sachliche ZustĂ€ndigkeit bezeichnet die Zuordnung einer Aufgabe oder Entscheidung zu einer Behörde oder Institution aufgrund des Gegenstands der Angelegenheit, unabhĂ€ngig vom Ort ihrer ErfĂŒllung oder der ZustĂ€ndigkeit anderer Behörden.
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