Schadenfreigabelimit
Quelle: https://www.dict.cc/?s=Schadenfreigabelimit
Der Schadenfreigabelimit bezeichnet den Höchstbetrag, bis zu dem eine Partei (z. B. Versender, Empfänger, Frachtführer oder Versicherer) die Freigabe bzw. Anerkennung der Haftung für eingetretene Schäden am transportierten Gut unter bestimmten Bedingungen gewährt. Liegt der Schaden über diesen Limit, sind weitere Prüfungen, Freigaben oder Zusatzvereinbarungen notwendig.