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Schadenwertfreigabegrenze

Quelle: https://www.example.com/glossary/schadenwertfreigabegrenze
Geldwertgrenze, bis zu der Schadenansprüche, z. B. bei Transport- oder Frachtverlusten, automatisch anerkannt und freigegeben bzw. ausgezahlt werden; Beträge darüber bedürfen zusätzlicher Prüfung oder Genehmigung.

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