Importfreigabe
Quelle: https://www.flexport.com/blog/import-release-process
Die Zollbehörde oder eine befugte Prüfstelle genehmigt die Freigabe der importierten Ware aus der Zollüberwachung, nachdem alle Zoll- und Einfuhrformalitäten erfüllt und ggf. Zölle, Steuern sowie sonstige Gebühren entrichtet wurden; die Ware darf daraufhin dem Empfänger übergeben oder zum freien Verbringen freigegeben werden.
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