Regressverfolgung
Quelle: https://www.logistik-lexikon.de/Regressverfolgung
Die Regressverfolgung bezeichnet die systematische Verfolgung und Durchsetzung von Regressforderungen gegen verursachende Parteien (z. B. Transportunternehmen, Frachtführer, Lieferanten) bei Schäden, Minderlieferungen oder Nichterfüllungen, um entstandene Kosten zurückzufordern.