Selbsteintritt
Quelle: https://www.zoll.de
Selbsteintritt bezeichnet das selbstständige Übernehmen einer Aufgabe oder Verpflichtung durch eine Vertragspartei, die ansonsten von einem Dritten (z. B. Spediteur, Zollbroker) ausgeführt würde. Typische Anwendungsfälle betreffen die eigenständige Abwicklung von Prozessen wie Zollabfertigung, Dokumentation oder Lieferung, ohne Beauftragung eines externen Vermittlers.
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