HGB Selbsteintritt
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgesetzbuch
HGB-Selbsteintritt bezeichnet eine Rechtsfigur im deutschen Handels- und Transportsrecht, bei der eine am Frachtvertrag beteiligte Partei in die Rechtsposition eines anderen Vertragspartners eintritt und dessen Rechte und Pflichten übernimmt, um die Durchführung oder Haftung des Vertrags sicherzustellen. Typische Anwendungsfälle betreffen das Vertreten- oder Ersetzen-Können einer Partei durch eine andere im Rahmen von Fracht- oder Beförderungsverträgen.
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