Beschlagnahme
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Beschlagnahme
Beschlagnahme ist die vorübergehende oder dauerhafte Beschränkung der Verfügungsgewalt über Güter durch eine Behörde, z. B. zur Sicherung, Prüfung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
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