Abschnitt II Lithium
Quelle: https://www.iata.org/en/publications/dangerous-goods-regulations-dgr/
Section II Lithium bezieht sich auf den Teil der Gefahrgutvorschriften, der den Versand von Lithium-Batterien und -Zellen regelt, die unter Abschnitt II fallen. Er beschreibt die geltenden Verpackungs-, Kennzeichnungs-, Mengenbeschränkungen, Ladezustand und Begleitpapiere für einen sicheren Transport, z. B. im Luft- und Seefrachtbereich.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren