Sorgfaltspflicht Lager
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html
Verpflichtung des Lagerbetreibers, Waren während der Lagerung und Handhabung sorgfältig zu behandeln, Risiken zu verhindern, angemessene Sicherheits- und Inventurmaßnahmen zu treffen und den Schutz, die Sicherheit und ordnungsgemäße Verwahrung der Güter sicherzustellen.
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