Einfuhrabgabenaufschub
Quelle: https://www.zoll.de
Eine zeitlich befristete Verschiebung der Fälligkeit von Einfuhrabgaben (Zölle, Steuern) bei einem Importvorgang, die dem Importeur gemäß den geltenden Zoll- oder Steuerverfahren gewährt wird, um Zahlungsfristen zu verlängern.
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