Lagerzuschlag
Quelle: https://www.logistik-lexikon.de/definition/lagerzuschlag
Ein Lagerzuschlag ist eine zusĂ€tzliche GebĂŒhr, die fĂŒr die Einlagerung von Waren in einem Lager oder Distributionszentrum erhoben wird. Sie deckt Kosten wie Lagerhaltung, Verwaltung, Handhabung und damit verbundene Dienstleistungen ab.