Sonderverfahrensabschluss
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verfahren/Sonderverfahren/sonderverfahrensabschluss.html
Bezeichnung für den formalen Abschluss eines Zoll-Sonderverfahrens: die abschließende Freigabe bzw. Beendigung eines Vorgangs unter einem speziellen Zollverfahren, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind.