Spezialverkehrshaftung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Spezialverkehr
Spezialverkehrshaftung bezeichnet die Haftung des Transportunternehmens oder Frachtführers im Zusammenhang mit speziellen Transportvorgängen, bei denen besondere Genehmigungen, Begleit- oder Sicherheitsmaßnahmen, zeitliche oder räumliche Einschränkungen sowie Abweichungen von Standardbedingungen erforderlich sind. Sie betrifft Haftpflicht bei Transporten von außergewöhnlichen Gütern oder unter besonderen Bedingungen (z. B. Schwer- oder Übergrößenverkehr, Gefahrguttransporte, transportspezifische Begleitmaßnahmen) und grenzt sich von der regulären Frachtführerverantwortung ab.