Verfahrensbeginn
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Verfahrensbeginn
Der Verfahrensbeginn ist der Zeitpunkt, an dem ein behördliches oder gerichtliches Verfahren offiziell eingeleitet wird, z. B. durch Eröffnung eines Verfahrens oder Beantragung, und ab dem dieser Prozess rechtliche Wirkungen entfaltet.