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Steuerausnahme

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat-action-plan_en
Steuerausnahme ist die Befreiung bestimmter Umsätze oder Waren von der Erhebung der Steuern, z. B. der Umsatzsteuer, wodurch keine Steuern auf diese Transaktionen anfallen.

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