Im Moment der Leistungserbringung greift die Steuerschuldumkehr: Nicht der Lieferant oder Dienstleister meldet die Umsatzsteuer an, sondern der Empfänger der Leistung schuldet sie dem Fiskus und rechnet sie intern ab.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32006L0112
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