Steuerschuldumkehr Drittland
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules-topic/reverse-charge-mechanism_en.htm
Die Steuerschuldumkehr Drittland beschreibt das Prinzip, dass bei bestimmten Lieferungen oder Leistungen aus Drittländern (nicht EU-Mitgliedstaaten) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet statt des Lieferanten. Dadurch wird die Steuerlast vom Abnehmer auf den Ort der Besteuerung verlagert, um die Mehrwertsteuer-Verwaltung im grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen.
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