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Steuerstrafmilderung

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerstrafrecht
Unter Steuerstrafmilderung versteht man die Ermäßigung der im Steuerstrafverfahren verhängbaren Strafen oder Bußgelder durch eine strafmildernde Berücksichtigung mildernder Umstände, wie z. B. Selbstanzeige, Kooperation oder geständige Zusammenarbeit.

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