Schadenaufbewahrung
Quelle: https://www.logistiklexikon.de/Schadenaufbewahrung
Schadenaufbewahrung bezeichnet die vorübergehende Lagerung von Waren, die durch einen Schaden beschädigt sind, bis über deren weiterer Verwertung, Reparatur oder Abwicklung entschieden wird (z. B. zur Prüfung, Schadenmeldungen oder Versicherungsabwicklung).