Strassengüterverkehrsregress
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Regress_(Recht)
Rechtsanspruch auf Rückgriff: Im Straßengüterverkehr bezeichnet Strassengueterverkehrsregress den Anspruch einer am Transport beteiligten Partei (in der Regel der Frachtführer, Verlader oder Vermittler) gegen eine andere haftbare Partei (z. B. Subunternehmer, Mitfrachtführer) auf Erstattung von Kosten oder Schadenersatz, nachdem eine Haftung, Pflichtverletzung oder ein Schaden festgestellt wurde.