Subrogation
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/s/subrogation.asp
Subrogation im Versicherungs- und Haftungsrecht bezeichnet das Recht des Versicherers/Gläubigers, nach Erbringung der Zahlung die Rechte des Versicherten/Schuldners gegen den Dritten zu übernehmen, um den Schaden von dem Dritten zurückzufordern (Rückgriff).
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