Ordnungspolitische Aufsicht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungspolitik
Die ordnungspolitische Aufsicht bezeichnet die staatliche Ăberwachung des rechtlichen Rahmens und der Regelwerke, die MĂ€rkte, Infrastruktur und logistische AblĂ€ufe steuern. Ziel ist die GewĂ€hrleistung fairer Wettbewerbsbedingungen, Rechts- und Planungssicherheit sowie einer funktionsfĂ€higen, zuverlĂ€ssigen Logistik- und Infrastrukturbasis; der Fokus liegt auf Politik- bzw. Regulierungsaufgaben, nicht auf operativen AblĂ€ufen.
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