Bewilligungsstilllegung
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/
Die Bewilligungsstilllegung ist die vorübergehende (oder ggf. endgültige) Aussetzung einer behördlich erteilten Bewilligung bzw. Genehmigung. Dadurch wird der Betrieb oder die Nutzung einer Anlage, eines Transports oder eines Prozesses bis zur Klärung von Auflagen, zur Nachbesserung von Mängeln oder bis zur Wiederausstellung der Bewilligung untersagt.