Grenzterminalservicegebuehr
Quelle: https://www.logistiklexikon.de/grenzterminalservicegebuehr
Gebühr für Dienstleistungen, die an Grenzterminals erbracht werden, z. B. Abfertigung, Be- oder Entladen, Verwaltungs- und Zollabwicklung, die im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Warenverkehr an Grenzterminals anfallen.
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