Tarifkontrollverfahren
Quelle: https://www.verkehrslexikon.de/lexikon/Tarifkontrollverfahren
Ein Verfahren zur Prüfung von Tarifwerten und Zuschlägen im Gütertransport, um deren Anwendung auf Basis vertraglicher Tarifvereinbarungen oder gesetzlicher Vorgaben zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren.