Tarifveranlagungspraxis
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/t/tariff.asp
Die Tarifveranlagungspraxis bezeichnet die Vorgehensweise und Methodik, mit der Tarife (z. B. Fracht- oder Versandtarife) durch ein Unternehmen oder eine Behörde berechnet, zugewiesen, festgelegt und durchgesetzt werden. Sie umfasst Klassifizierung, Tarifzuordnung, Abrechnung und ggf. Streitbeilegung im Tarifsystem.
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