Steueraufsichtsmassnahme
Quelle: https://www.zoll.de
Eine Steueraufsichtsmassnahme ist eine Maßnahme der Finanzbehörden (z. B. der Zollbehörden), mit der die ordnungsgemäße Erhebung, Abführung oder Überwachung von Steuern bei Warenbewegungen, Lagerung oder Verbringung kontrolliert oder durchgesetzt wird.