Teilweise Freistellung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules/partial-exemption_en
Teilweise Freistellung bezeichnet einen Rechts- oder Verwaltungsstatus, bei dem nur ein Teil einer Ware, eines Vorgangs oder einer Kostenposition von bestimmten Abgaben, Pflichten oder Einschränkungen befreit ist. Der übrige Teil bleibt normalen Regelungen oder Gebühren unterworfen. Typisch Anwendung finden solche Teilfreistellungen bei Steuern, Zöllen oder regulatorischen Anforderungen, wenn nur ein Anteil einer Transaktion oder eines Tätigkeitsbereichs von einer Erleichterung profitiert.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren