TemporÀre Verwahrung unterscheidet sich von der Zolllagerung darin, dass sie keine aktive Entscheidung erfordert: Sie ist der zollrechtlich definierte Zustand, in dem Nicht-Unionswaren zwischen ihrer Gestellung beim Zoll und der Abgabe einer Zollanmeldung aufbewahrt werden.
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/t/temporary-storage.asp
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