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Haftung bei Sub-Bailment

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Bailment
Haftung des ursprünglichen Verwahrers (bzw. des Sub-Verwalters) für Schäden oder Verluste, die im Rahmen eines Sub Bailment auftreten, wenn der ursprüngliche Verwahrer Güter an einen Sub-Bailment-Empfänger übergibt. Bezieht sich auf fahrlässiges Handeln, unsachgemäße Handhabung, Verzögerung oder Verlust; die Zuordnung der Haftung erfolgt vertraglich und durch geltendes Recht.
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