Grenzterminalruhezeit
Quelle: https://ec.europa.eu/transport/modes/road/driver-hours_en
Die Grenzterminalruhezeit ist die gesetzlich vorgeschriebene bzw. vertraglich festgelegte Ruhe- bzw. Wartezeit für Nutzfahrzeuge an einem Grenzterminal, verursacht durch Zoll-, Inspektions- oder Abfertigungsverfahren, während der Fahrer keine Ladungsvorgänge durchführen kann.