Duldungspflicht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung
Kein etablierter Fachausdruck im Bereich Logistik/Transport. In der deutschsprachigen Rechtswissenschaft bezeichnet Duldungspflicht die Pflicht, eine vorübergehende Zustimmungs- oder Toleranzmaßnahme gegenüber einer behördlichen Entscheidung oder Maßnahme zu wahren; im Logistik- oder Transportkontext ist der Begriff nicht standardisiert und sollte vermieden werden.