Gefahrverlagerung
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Gefahrverlagerung bezeichnet den Zeitpunkt oder das Ereignis, bei dem das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Güter von einer Vertragspartei auf eine andere übergeht (z. B. vom Absender bzw. Versender zum Frachtführer oder vom Frachtführer zum Empfänger) – typischerweise abhängig von Vertragsbedingungen, Incoterms oder einschlägiger Rechtsvorschriften.
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