Zwischenspediteur
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/
Unter dem HGB ist ein Zwischenspediteur ein Spediteur, der die Transportlogistik im Auftrag eines Hauptspediteurs organisiert, koordiniert und abwickelt, ohne selbst den vollständigen Frachtvertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen. Er fungiert als Vermittler bzw. Zwischenstelle zwischen Auftraggeber und dem Hauptspediteur bzw. dem Frachtführer und übernimmt typischerweise Aufgaben wie Planung, Dokumentation und Koordination der Beförderung.