Zollbehörden und zugelassene Wirtschaftsbeteiligte setzen die Transitkontrolle ein, um sicherzustellen, dass Güter unter einem Suspensionsverfahren – etwa dem gemeinschaftlichen Versandverfahren T1/T2 oder dem ATA-Carnet – ein Zollgebiet durchqueren, ohne Zollschulden auszulösen oder die Ware abzuzweigen.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en
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