Zollsteuerüberwälzung
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/c/customs-duty.asp
Die Zollsteuerüberwälzung bezeichnet die Verschiebung der fälligen Zollgebühren von einer beteiligten Partei (z. B. Exporteur oder Hersteller) auf eine andere Partei (z. B. Importeur oder Endabnehmer) durch vertragliche Vereinbarungen oder Preisgestaltung, sodass der endliche Käufer oder Importeur die Kosten der Zollabwicklung trägt.
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